Unfall? Überlassen Sie nichts dem Zufall!

Beauftragen Sie sofort einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

Wir sind 24h für Sie erreichbar.

Jetzt anrufen: 0171 1206494

Herzlich willkommen

Wir sind ihr kompetenter Partner, wenn es um die zuverlässige und sachkundige Erstellung von Unfallgutachten geht. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Ob ein Gutachten sinnvoll ist, kann oft schon am Telefon geklärt werden.

Johannes R. Poh ist Kfz-Meister, Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Industriekaufmann und seit langen Jahren Mitglied der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V. (KÜS) Losheim am See. Die Tätigkeit als Kfz.-Sachverständiger wird seit über 36 Jahren ausgeführt, davon bereits 22 Jahren selbstständig.

Unsere Dienstleistungen als Sachverständiger

  • Fragen rund um die Themen KFZ Unfall-Schadenfeststellung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

  • Beweissicherung

  • Havariekommissar bei Transportschäden

  • Gabelstaplerfahrschule

  • UVV Prüfungen

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

Maßnahmen am Unfallort

1

Ruhe bewahren

2

Unfallstelle absichern

3

Ist jemand verletzt - 112 anrufen

4

Ggf. Erste Hilfe leisten

5

Fotos vom Unfall machen

6

Unfallbericht erstellen

7

Name und Kennzeichen des Unfallgegners und Personalien von Unfallzeugen aufnehmen

8

Sachverständigen anrufen

Als Geschädigter haben Sie die freie Gutachterwahl! Verlassen Sie sich nicht auf die gegnerische Versicherung, sondern holen Sie sich professionelle Beratung. Wir holen das für Sie raus, was Ihnen zusteht. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Warum ein unabhängiger KFZ-Gutachter zu empfehlen ist

Entsteht Ihnen ein unverschuldeter Schaden an Ihrem Fahrzeug, ist oft schwer einzuschätzen, wie hoch die Kosten für eine Reparatur oder die Wertminderung sind. Im Zweifel sollten Sie immer einen Gutachter zurate ziehen, der Ihre Ansprüche kompetent und unabhängig prüft. Ein geschultes Auge sieht mehr! Wir bieten Ihnen diesen Service.

 

KFZ-Gutachter müssen grundsätzlich unparteiisch sein. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie im Schadensfall einen Sachverständigen bestellen, der z.B. nicht von der Versicherung des Unfallverursachers eingesetzt wurde.

Ihre eigenen Interessen sollten bei einem Gutachten immer im Vordergrund stehen. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter kann also in den meisten Fällen bares Geld sparen.

Grundsätzlich sollten Sie beachten:

  • Überlassen Sie die Schadenabwicklung einem Profi. Das ist unser tägliches Geschäft.
  • Bestellen Sie bei einem Haftpflichtschadensfall grundsätzlich einen eigenen Gutachter! Egal ob Sie das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lassen oder fiktiv abrechnen (das Geld auszahlen lassen) wollen.
  • Mit einem Kfz-Gutachten sind alle wichtigen Punkte der Ermittlung eines Schadens bzw. des Werts eins Fahrzeugs abgedeckt.
  • Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Freund und wird nichts unversucht lassen, die Schadenhöhe zu mindern.
  • Kostenvoranschläge der Kfz-Werkstatt:
    • sind vor Gericht nicht rechtskräftig
    • berücksichtigen weder die Wertminderung eines Fahrzeugs, noch den Wiederbeschaffungswert

Ein unabhängiges Gutachten ist damit die zuverlässigste Ermittlung der Kosten. Außerdem haben Sie eine vollständige Übersicht über alle relevanten Positionen. Das kann Ihnen ein Kostenvoranschlag bzw. ein Versicherungsgutachter nicht bieten!

Wichtige Informationen für Autofahrer nach einem Unfall

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

Unabhängiger Kfz-Sachverständiger

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.

Unabhängige Beweissicherung

Erst die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.

Abrechnung auf Gutachtenbasis

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Im Totalschadenfall kann auf Grundlage des Gutachtens die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt werden (z.B. bei differenzbesteuerten Gebrauchtfahrzeugen).

Merkantile Wertminderung

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend EURO.

Umfang des Schadens

Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles in der Regel offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

Werkstatt des Vertrauens

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählt Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

Mietwagen

Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich insoweit an die örtlichen Autovermieter.

Rechtsanwalt

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen — die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.

Achtung - Schadenmanagement

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.

Jetzt anrufen:
06763 635