Unsere Dienstleistungen als Sachverständiger in Simmern und Kirchberg

Rufen Sie jetzt an: 0171 1206494

Die Pflichten und Rechte eines Sachverständigen in Simmern und Kirchberg sind uns wichtig!

Ganz gleich, aus welchem konkreten Anlass Sie ein Kfz-Gutachten benötigen, bei uns profitieren Sie immer von den folgenden Vorteilen:

  • Neutrale und unabhängige Erstellung von Gutachten sowie Berechnung von Wertminderung und Wiederbeschaffungswert

  • Direkte Abrechnung und Online-Weiterleitung von Gutachten

  • Aufnahme von Unfallgutachten auch am Wochenende und bei Ihnen vor Ort

  • Vorherige Überprüfung per WhatsApp, ob die Gutachtenaufnahme gerechtfertigt ist oder ob ein Kostenvoranschlag ausreicht

  • Überregionaler Wirkungskreis

  • Bei Haftpflichtgutachten übernimmt die gegnerische Versicherung die vollen Kosten unserer Leistung (keine Vorkasse)

  • Auftragsannahme rund um die Uhr, 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr

Ein qualifizierter Sachverständiger in Simmern und Kirchberg verfügt über:

  • Eine fundierte Berufsausbildung

  • Langjährige Berufserfahrung

  • Eine spezielle Ausbildung zum Sachverständigen

  • Anerkennung und/oder Zertifizierung

  • Konstante Weiterbildung

Havariekommissar bei Transportschäden

Der Havariekommissar wird in der Regel und meist unverhofft durch die Polizei zu einem Transportmittelunfall (Havarie) gerufen. Hier wird er an der Unfallstelle (Autobahn oder sonstige Straße) bis zur eigentlichen Beauftragung durch den Frachtführer nach BGB "geschäftsführend ohne Auftrag" tätig und übernimmt die Aufgaben und die Verantwortung des ihm zu diesem Zeitpunkt unbekannten Frachtführers.

Er muss sich um die verunfallte Ladung kümmern, und zwar in dem Sinne, dass der bereits durch den Unfall entstandene Schaden durch Bergung oder spätere Maßnahmen, wie Umverladung, Einlagerung, Aufarbeitung, etc. nicht unnötig vergrößert wird und, dass die Ware nach der Bergung im bestmöglichen Zustand an den rechtmäßigen Eigentümer überstellt werden kann.

Schadengutachten

Nach einem Unfall ist ein Schadengutachten die beste Grundlage für die Schadenregulierung, denn Ihnen soll kein finanzieller Nachteil entstehen. Gerne beraten wir Sie in Simmern und Kirchberg über Ihre Rechte und Pflichten nach einem Verkehrsunfall. Oftmals bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen "hausinternen" Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Der Gutachter ist regelmäßig im Namen seines Auftraggebers tätig, sodass nicht ausgeschlossen ist, dass er in erster Linie dessen Interessen vertritt.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten in Simmern und Kirchberg. Außerdem wird eine mögliche Wertminderung ermittelt, sodass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

 

Kosten für Schadengutachten

Sollte Ihr Fahrzeug bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld haben, beschädigt werden, gehören die Kosten zur Ermittlung der Reparaturkosten Sollte Ihr Fahrzeug bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld haben, beschädigt werden, gehören die Kosten zur Ermittlung der Reparaturkosten (Schadengutachten) zum Schadenumfang und müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich übernommen werden. Bei einer Teilschuld werden die Kosten für das Gutachten seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich nur im Rahmen der festgestellten Haftungsquote übernommen.

Kostenvoranschlag in Simmern und Kirchberg

Nach Vorlage der Schadensbilder erstellen wir Ihnen auch in Simmern oder Kirchberg einen Kostenvoranschlag. Die Gebühren für das Erstellen vom Kostenvoranschlag liegen bei 10 % der kalkulierten Reparaturkosten.

Wer bezahlt die Gutachtenkosten?

Ist an Ihrem Fahrzeug ein Schaden durch Fremdverschulden entstanden, ist die Haftpflicht des Unfallverursachers verpflichtet, die Kosten für ein Kfz-Gutachten und Ihre Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu übernehmen. Allerdings mit Einschränkungen: Liegt der Fahrzeugschaden unter der Bagatellgrenze von derzeit etwa 750 €, lehnt die Versicherung oft die Kostenübernahme für ein Gutachten wegen "Unverhältnismäßigkeit" ab. Wie hoch ein Schaden tatsächlich ist, kann der Laie oft schwer abschätzen. Rufen Sie uns in Simmern und Kirchberg deshalb an, wir beraten Sie kostenlos. Die rechtliche Grundlage bildet die Schadensminderungspflicht laut § 254 BGB.

Sollte Ihr Schaden nach Absprache mit unserem Sachverständigen in Simmern oder Kirchberg tatsächlich unter diesen 750 € liegen, reicht oft ein vereinfachtes Produkt wie z.B. ein Kostenvoranschlag. Auch diesen Service bieten wir Ihnen in Simmern und in Kirchberg!

 

Mit einem Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite.

Nach einem Unfall die Kosten des Fahrzeugschadens einschätzen lassen oder den Wiederbeschaffungswert und Restwert bestimmen lassen: Mit unseren Gutachten sind Sie in Simmern und Kirchbergauf der sicheren Seite. Unser kompetenter und unabhängiger Sachverständiger begutachtet Ihren Wagen nach allen relevanten Gesichtspunkten, und dieser Service ist für Sie in der Regel kostenlos! (Bei unverschuldetem Unfall bezahlt die gegnerische Versicherung). Wir kümmern uns in diesem Fall auch gerne für Sie um einen kostenlosen Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihre Rechte in Simmern oder Kirchberg durchsetzt.

Sachverständiger | Johannes R. Poh Kfz.-Sachverständigenbüro in Heinzenbach

Johannes R. Poh Kfz.-Sachverständigenbüro bietet Ihnen als qualifizierter Sachverständiger, die Hilfe, die Sie bei einem Unfall benötigen.

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